Maximieren Sie als Immobilieninvestor Ihre Steuervorteile durch verkürzte Abschreibungsdauern. Unseren zertifizierten Restnutzungsdauergutachten sind dabei ein leistungsstarkes Instrument zur Steueroptimierung. Setzen Sie unsere Gutachten strategisch ein, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren, die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) zu erhöhen und Ihre finanzielle Planung zu optimieren. Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werden unsere Restnutzungsdauergutachten offiziell bei Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt.
Preis auf Anfrage
Um die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zu berechnen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Je genauer Ihre Angaben, desto besser kann unser Sachverständiger die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie berechnen.
Mit einem Restnutzungsdauergutachten profitieren Sie von einer verkürzten Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie und somit von einer geringeren Steuerbelastung.
Die gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer beläuft sich auf 50 Jahre. Viele Immobilien weißen jedoch eine deutlich kürzere Nutzungsdauer auf, vor allem wenn sie schon älter als 30 Jahre sind. Zu den unterschiedlichen Faktoren dafür zählen zum Beispiel die allgemeine Abnutzung, der Materialverschleiß oder die technische Alterung. Bei der Berechnung der Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist es deshalb oft nicht sachgerecht von der festgelegten Nutzungsdauer auszugehen.
Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, die Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer anzupassen und die höheren Abschreibungen vom Finanzamt anerkennen zu lassen. Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher der Abschreibungssatz. Dies führt direkt zu einer Reduzierung Ihrer jährlichen Steuerlast und steigert wiederum Ihre Rendite. Darüber hinaus können Sie die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen.
Durch die kompetente Unterstützung unseres Teams können Sie sicherstellen, dass Ihre steuerliche Belastung optimal minimiert wird, und gleichzeitig von einer rechtlich fundierten Grundlage profitieren. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Steuervorteile zu maximieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Unsere Restnutzungsdauergutachten werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie werden von unseren, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern erstellt und somit von Finanzämtern anerkannt. Wir widmen uns intensiv Ihrer Immobilie, um Ihnen einen fundierten Nachweis über die tatsächliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu liefern.
Bei uns steht Transparenz an erster Stelle – deshalb bieten wir Ihnen Festpreise für unsere Restnutzungsdauergutachten. Verabschieden Sie sich von versteckten Kosten und unangenehmen Überraschungen. Mit unserem Festpreismodell wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihre Gutachten zu einem fest vereinbarten Preis. Diese klare Kostentransparenz gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen. Verlassen Sie sich darauf, dass unsere Dienstleistung zu einem fairen und vorhersehbaren Preis erfolgt.
Sollte das Finanzamt die verkürzte Restnutzungsdauer am Ende doch ablehnen, erhalten Sie Ihr Geld für das Gutachten zurück.
Ein Restnutzungsdauergutachten umfasst eine detaillierte Analyse verschiedener Aspekte einer Immobilie, um die voraussichtliche verbleibende Nutzungsdauer zu bestimmen. Der Umfang eines solchen Gutachtens kann je nach den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden variieren. Dieses beinhaltet in der Regel eine umfassende Objektbeschreibung, die Angaben zum Gebäudetyp, Baujahr, Größe, Zustand der Gebäudestruktur und besondere Merkmale umfasst. Bilddokumentationen, wie Fotos von Innen- und Außenansichten des Gebäudes sowie mögliche Mängel oder Schäden, ergänzen die visuelle Darstellung. Die Textdokumentationen liefern detaillierte Beschreibungen, Analysen und Bewertungen der Ergebnisse der Inspektion und Bewertung, einschließlich des Zustands der Immobilie und eventueller Empfehlungen für Renovierungen oder Reparaturen.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um das Restnutzungsdauergutachten.
Wir führen mit Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und besprechen Ihr Anliegen und Ihre Fragen.
Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 07:00 – 19:00 Uhr